Stand April 2020
Informationen zum Verkauf der Grundstücke Nrn. 36 und 37
Die Grundstücke Nrn. 36 und 37 sind gemäß Bebauungsplan Nr. 49 – Höngen, Biesener Feld II – dem WA 2 zuzuordnen. Im WA 2 sind höchstens 6 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Der Aufsichtsrat der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH entscheidet über die Zuteilung der Grundstücke. Zur Entscheidungsfindung ist der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH ein Bebauungskonzept vorzulegen.
Die nachfolgend aufgeführten Kriterien müssen zwingend erfüllt sein:
- Das Objekt ist frei finanziert.
- Das Mehrfamilienwohnhaus ist als Mehrgenerationenhaus konzipiert.
- Es ist ein Aufzug vorzusehen.
- Das Gebäude verfügt über einen Keller.
- Es sind Wohnungen mit Wohnungsgrößen von ca. 60 qm und von ca. 80 – 90 qm geplant.
Preise und Verfügbarkeit
Modell 1 "Selbstnutzer/Regelverkaufspreis" 140,00 €/m²
Verkauf an Ortsansässige / Nicht Ortsansässige
Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren (Fertigstellung)
Eigennutzung von mindestens 5 Jahren (ab Einzug)
(Nachlass für minderjährige Kinder:
5,00 € je Kind/m2 für max. 3 Kinder)
Modell 2 "Fremdnutzer" 165,00 €/m²
Verkauf an Ortsansässige / Nicht Ortsansässige
Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren (Fertigstellung)
ohne Eigennutzungsverpflichtung
Die Grundstücke 7, 18, 20, 21, 22 stehen nicht zum Verkauf. Diese Grundstücke wurden im Rahmen des Rücktrittvorbehalts von den Alteigentümern zurückgenommen.
Die Reservierung eines Grundstückes kann ab dem Verkaufsstart Anfang November 2019 gegen eine Reservierungsgebühr in Höhe von 1.000,00 € vorgenommen werden. Die Reservierung gilt für die Dauer von 2 Monaten. Die Reservierungsgebühr wird beim Kauf des reservierten oder eines anderen Grundstückes im Baugebiet „Biesener Feld II“ in Höngen auf den Kaufpreis angerechnet.